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Patenschaft

Das Patenamt in der Kirche

Wenn Eltern Sie anfragen, ob Sie die Patenschaft für ein Kind übernehmen, dürfen Sie sich über eine besonders ehren- und vertrauensvolle Bitte freuen. Doch was kommt mit dem Patenamt auf Sie zu und was bedeutet es?

Sinn und Aufgabe des Patenamts

Wesentlicher Bestandteil der christlichen Taufe ist das Bekenntnis des Täuflings zu Gott (Vater-Sohn-Heiliger Geist). Da ein Säugling bzw. Kleinkind das noch nicht selbst sprechen kann, übernehmen diesen Part nach evangelischer Auffassung die Pat*innen, Eltern und Gemeinde stellvertretend für den Täufling. Traditionell trägt der Pate bzw. die Patin das Kind zur Taufe, um es dort als wiedergeborenen Menschen "aus der Taufe zu heben". Pat*innen sind Zeugen des Taufvollzugs und ihre Namen werden im Kirchenbuch vermerkt. Der Begriff "Pate" kommt vom lateinischen pater spiritualis bzw. patrinus, "Mit-Vater" (vgl. altdeutsch "Gevatter").
 
Wer Patin oder Pate wird, übernimmt Verantwortung. Die Eltern stellen die Patin und den Paten in ein besonderes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie sollen Anteil nehmen und das Kind auf seinem Lebensweg begleiten. Bei dieser Begleitung soll auch der christliche Glaube zur Sprache kommen. Die Pat*innen versprechen bei der Taufe, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Patenkind den christlichen Glauben kennen lernt. Die Tauffrage lautet daher: "Liebe Patinnen, liebe Paten, ihr vertretet bei diesem Kind die christliche Gemeinde (1). Deshalb frage ich euch: Seid ihr bereit, das Patenamt an diesem Kind zu übernehmen, für dieses Kind zu beten, ihm in Notlagen beizustehen und ihm zu helfen, dass es ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi (2) bleibt, so antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe."

(1) Taufe bedeutet die formale Aufnahme in die Kirche bzw. in die Gemeinde, die ebenfalls eine Verantwortung für die religiöse Entwicklung des Täuflings übernimmt (z.B. durch geeignete Gottesdienstangebote für kleine und große Kinder, später durch evangelische Kindertagesstätten, Religionsunterricht und Konfirmandenkurs).

(2) Durch die Taufe ist der Täufling bereits ein lebendiges Glied der Gemeinde Jesu. Manche Eltern verbinden mit der Patenschaft den Wunsch, dass die Patin, der Pate im Falle ihres Todes an ihrer statt für die minderjährigen Kinder sorgt. Dieser Wunsch durch das Patenamt ist juristisch nicht gedeckt. Dafür braucht es gesonderte Verfügungen, wie beispielsweise ein Testament.

Wer kann Pate/Patin werden?

Der Pate bzw. die Patin muss zum Abendmahl zugelassen, also z.B. konfirmiert und Mitglied einer christlichen Kirche sein. Wer ausgetreten ist, kann das Patenamt nicht wahrnehmen. Um die Kirchenzugehörigkeit festzustellen, ist eine Patenbescheinigung erforderlich, falls der Pate bzw. die Patin nicht der taufenden Gemeinde angehört. Die Patenbescheinigung wird von der Heimatgemeinde ausgestellt. Die Konfessionszughörigkeit spielt ebenfalls eine Rolle. Während die katholische Kirche orthodoxe und evangelische Christen nicht als Pat*innen, sondern nur als Taufzeug*innen akzeptiert, kann in der evangelischen Kirche der Pate bzw. die Patin auch einer anderen christlichen Kirche angehören, sofern diese in Lehre und Praxis dem evangelischen Taufverständnis nicht widerspricht: dies sind Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK). Allerdings sollte dann sinnvollerweise ein weiterer Pate bzw. eine weitere Patin evangelisch sein. Ein übernommenes Patenamt kann nicht aberkannt werden. Es kann auch niemand in das Patenamt eines anderen eintreten. Pat*innen können jedoch aus vertretbaren Gründen auf eigenen Wunsch von ihrem Amt entbunden werden.

Welche Verpflichtungen bringt das Patenamt mit sich?

Wichtigster Termin ist die Tauffeier selbst, bei der der Pate seine Bereitschaft, diese Verantwortung zu übernehmen öffentlich zusagt, das Bekenntnis für den Täufling spricht und ihn evtl. "aus der Taufe", d.h. über das Taufbecken, hebt. Leider beschränkt sich das Patenamt oft auf Geschenke v.a. zum Geburtstag. Besprechen Sie doch vor der Taufe die wechselseitigen Erwartungen und realistischen Möglichkeiten ehrlich mit den Eltern und halten Sie im Interesse Ihres Patenkinds auch mit ihnen Kontakt!

Wer sein Patenamt dem eigentlichen Sinn folgend ausgestalten möchte, hat dazu viele Möglichkeiten. Werden Sie dem Täufling ein*e zuverlässige*r Gesprächspartner*in, bauen Sie eine vertrauensvolle Beziehung auf und bringen Sie den Glauben als möglichen Lebensentwurf zur Sprache. Niemand erwartet dabei von Ihnen, dass Sie auf alle Fragen eine Antwort wissen. Aber Sie sollten bereit sein, mit ihrem Patenkind eine Antwort zu suchen. Hilfestellung leistet jede*r Pfarrer*in und vielfach auch gute christliche Seiten im Internet.

Wie lässt sich eine Patenschaft gestalten?

Als Pate bzw. als Patin sind Sie nicht an den Geburtstag als Geschenktag gebunden. Sie können den Tauftag für Ihre Zuwendung nutzen und so dieses Ereignis ins Bewusstsein bringen. Sie können auch wichtige Stufen im Leben Ihres Patenkindes religiös begleiten. Eine selbst gemachte Kerze beim Eintritt in den Kindergarten, eine Kinderbibel zur Einschulung, ein Segenswunsch für den Schulwechsel usw. Christliche Verlage, aber auch kirchliche Organisationen wie "Brot für die Welt" halten eine Vielzahl an Geschenkideen bereit. Sie können Ihr Patenkind z.B. auch einladen: Zu einer Kirchenbesichtigung oder zu einem Kindermusical, zu einem Kinobesuch, zum Kinderkirchentag und später zum Kirchentag oder zu einer schönen Wanderung oder einem Radausflug.

Sehr empfehlenswert ist die Seite Taufbegleiter. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um die Taufe Ihres Kindes oder Ihres Patenkindes zu planen und entspannt zu feiern.

Letzte Änderung am: 12.11.2022