05.09.2021
Auf Friedhöfen können Sie Erinnerungen pflegen und Mitgefühl zeigen. Nun geht das auch virtuell ...
Die Evangelische Kirche bietet auf der Homepage gedenkenswert einen virtuellen Erinnerungsort an. Sie sind eingeladen, Ihrer Verstorbenen zu gedenken und Kerzen anzuzünden. Lassen Sie sich dabei in einem guten Umgang mit der Trauer bestärken und von Hoffnungsgedanken inspirieren!
Was andere Menschen in Ihnen angestoßen und Ihnen vorgelebt haben, hat einen bleibenden Wert. Selbst wenn diese Menschen sterben: Sie bleiben in Ihren Erinnerungen lebendig! Auf der Seite gedenkswert können Sie Menschen würdigen, die Ihnen über den Tod hinaus wichtig sind.
Bewusstes Da-Sein ist wunderbar! Gerade deshalb schmerzt es ja so, wenn ein Mensch gehen muss. Aber wir haben Ressourcen, die uns bei der Bewältigung eines Abschiedes helfen. Dankbare Erinnerungen, sinnvolle Aktivitäten, tragende Überzeugungen: Was hilft Ihnen? Bitte zeigen Sie auch, was Ihnen angesichts des Todes gut tut! Mit Ihren Erfahrungen inspirieren Sie Trauende, ihren Weg durch den Abschied zu finden!
Auch eine Abteilung "Weiterführendes und Hilfreiches" findet sich für die Zeit danach, u.a. die Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die aktuelle Ausgabe, die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), herausgegeben wurde, finden Sie HIER zum Download.
Beim Ausfüllen der Patientenvorsorge ist immer das Gespräch mit den eigenen Angehörigen und Vertrauten sowie gegebenenfalls mit Fachleuten ratsam. Sie können die Formulare online ausfüllen und für Ihren Gebrauch ausdrucken oder zum Preis von 0,35 zzgl. Porto bestellen unter Postadresse: Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover, Telefon: 0800-5040602, Fax: 0511/2796-457, Mail: versand
Die aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge umfasst vier Bereiche für eine selbstbestimmte Vorsorge: a) die Vorsorgevollmachten, b) die Betreuungsverfügung, c) die Patientenverfügung, d) die Äußerung von Behandlungswünschen. Diese vier Möglichkeiten der Patientenvorsorge bringen den Willen eines entscheidungsfähigen Menschen im Vorfeld einer Erkrankung oder des Sterbens zum Ausdruck. Sie kommen zum Tragen, wenn der Patient aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden bzw. seinen aktuellen Willen zu äußern.
Christliche Patientenvorsorge ist getragen von der christlichen Hoffnung, dass der Tod das Leben nicht auslöschen kann, sondern es seine Vollendung findet in Gott, dem Urgrund allen Lebens.
©EKD/DBK
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