29.12.2021
Letzten Herbst hat die Landessynode das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Nun sind Gemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen angehalten, ein Schutzkonzept vor sexualisierter Gewalt zu beschließen. Aber was bedeutet das genau?
Ein wesentlicher Aspekt des Konzepts ist das Thema Prävention. Denn sexualisierte Gewalt ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen es potentiellen Täter*innen bei uns so schwer wie möglich machen. Das fängt damit an, dass Führungszeugnisse konsequent kontrolliert werden, um zu verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen bei uns arbeiten. Es geht damit weiter, alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen regelmäßig zu Themen wie z.B. Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt, gewaltfreie Sprache, etc. zu informieren und zu schulen, um überhaupt sprachfähig zu werden und Missstände benennen zu können. Dafür ist auch der Verhaltenskodex der Landeskirche, dem sich alle beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden verpflichten müssen, sehr wichtig, denn er beschreibt wesentliche Elemente dieser Achtung im Umgang miteinander.
Ganz konkret wird es bei der Risikoanalyse: Hier geht es um bauliche, strukturelle, personelle und organisatorische Gegebenheiten in Gemeinde oder Kirchenkreis. Zunächst werden diese auf vorhandene Risiken untersucht, im zweiten Schritt gilt es, mögliche Risiken zu minimieren. Zu guter letzt gehört zur Prävention auch die Öffentlichkeitsarbeit: Indem durch Aushänge, Beiträge auf der Homepage, Informationen über Hilfsangebote, etc. Bewusstsein für das Thema geschaffen wird, sind alle sensibilisiert und Täter*innen können keine Kultur des Wegsehens ausnutzen.
Außerdem legt das Schutzkonzept einen deutlichen Fokus auf die Intervention. In dem Moment, wo etwas passiert – Mitarbeitende werden übergriffig, Verdachtsmomente entstehen oder Menschen wenden sich hilfesuchend an uns – ist es essentiell, professionell zu reagieren. Dafür stellt das Schutzkonzept mehrere Flowcharts bereit, die je nach Fall zu Rate gezogen werden. Ganz wichtig hier: Eigenmächtiges Handeln und eine Konfrontation des/der Täter*in ist absolut kontraproduktiv, grade zum Schutz der möglicherweise gefährdeten Menschen müssen professionelle Fachkräfte agieren. Deshalb zeigen die Flowcharts auf, wer in welchem Fall informiert werden muss, wer ggf. weiterhelfen kann und wie alles Geschehene zu dokumentieren ist.
Bei Fragen zum Vorgehen steht in jedem Fall der Beauftragte des Kirchenkreises für Kinder- und Jugendschutz, Sven Steinbach, zur Verfügung. Im Schutzkonzept und bei der Präventionsarbeit in der evangelischen Kirche stehen Kinder und Jugendliche im Vordergrund. Gleichzeitig müssen wir uns klarmachen, dass uns bei unserer Arbeit viele Menschen begegnen, die von (sexueller) Gewalt betroffen sein können. Dazu zählen neben Kindern und Jugendlichen vor allem Frauen, Menschen mit Behinderung und alte und demente Menschen. Sie alle gilt es, in den Blick zu nehmen!
Hilfe bei Missbrauch und Missbrauchverdacht
Unabhängige Hilfs- und Informationsangebote:
www.hilfe-portal-missbrauch.de (Hilfe bei sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend)
www.hilfetelefon.de (Hilfe bei Gewalt gegen Frauen)
www.einfach-teilhaben.de (für Menschen mit Behinderung, Menupunkt „Hilfe bei Gewalt“)
www.pflege-in-not.de (Hilfe bei Gewalt in der Pflege)
www.pflege-gewalt.de (Informationen zur Gewaltprävention in der Pflege)
Wenn Sie in der evangelischen Kirche in Berlin Missbrauch erlebt haben oder den Verdacht auf einen Missbrauchsfall hegen, können Sie sich an die unabhängige Beraterin Chris Lange wenden. Alle Informationen finden Sie HIER
© Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg - ts kompakt November 2021
→ zurück zu den Nachrichten